LE und Sicherheitsdb.

Neue EU-Bauproduktenverordnung ab 01. Juli 2013 gültig!

Laut EU-Bauprodukteverordnung 305/2011 sind wir als Händler verpflichtet, Ihnen für alle von harmonisierten europäischen Normen erfassten Bauprodukte die Leistungserklärungen 10 Jahre rückwirkend, zur Verfügung zu stellen.

Sie können die Leistungserklärungen hier auswählen und herunterladen.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Leistungserklärungen auch in Papierform bereit, bitte senden Sie uns in diesem Fall ein E-Mail.

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